Abkochanordnung durch Rohrbruch in der Bachholzer Riede, Sulingen

Achtung! Wichtige Information

Abkochanordnung   

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

Im Bereich der Bachholzer Riede zwischen der Diepholzer Straße und der Kurzen Heide in Sulingen ist ein Rohrbruch aufgetreten.

Da nicht ausgeschlossen werden kann, dass die defekte Leitung verunreinigt wurde, wird in diesem Bereich eine vorübergehende Ersatzversorgung aufgebaut.

Diese wird im Laufe des Tages errichtet werden, so dass Sie dann wieder mit Wasser versorgt werden.

Bis die bakteriologische Freigabe der Ersatzleitung durch das Gesundheitsamt erfolgt ist, muss das Wasser aus Vorsorgegründen abgekocht werden.

Folgendes ist zu befolgen:

Aus Vorsorgegründen muss das entnommene Trinkwasser nach Vorgabe des Gesundheitsamtes abgekocht werden.

  

  • Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht.

  • Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens 10 Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.

  • Nehmen sie für die Zubereitung von Nahrung, zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser.

  • Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen.

Wir informieren Sie, sobald die Freigabe durch das Gesundheitsamt erfolgt und das Abkochgebot wieder aufgehoben wird.

Die defekte Leitung wird umgehend ersetzt, bis dahin bleibt die Ersatzversorgung bestehen, wodurch Sie aber nach dem Aufheben des Abkochgebotes keine weiteren Einschränkungen bei der Verwendung des Trinkwassers mehr haben werden.

Für etwaige Rückfragen stehen wir und das Gesundheitsamt Ihnen gerne zur Verfügung.

Während der Dienstzeiten:

Wasserversorgung SULINGER LAND: Herr Bockhop Tel. 04277 9300-35

Gesundheitsamt Diepholz: Herr Lehmkuhl Tel. 05441 976-1806

Außerhalb der Dienstzeiten in dringenden Fällen: Bereitschaftsdienst SULINGER LAND Tel. 04277 9301-0

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Team der Wasserversorgung SULINGER LAND