Zwischenzähler

Ein Zwischenzähler kann sowohl ein Bezugs- als auch ein Abzugszähler sein. Mit einem Zwischenzähler, der für die Gartenbewässerung benutzt wird, wird die Wassermenge ermittelt, für die keine Kanalbenutzungsgebühr berechnet wird. Die Ablesung der Zwischenzähler erfolgt mit der jährlichen Ablesung der Wasserzähler. Bei der Jahresendabrechnung wird dann die Menge des Frischwassers, welche vom Zwischenzähler gezählt wurde, von der Kanalbenutzungsgebühr in Abzug gebracht.

Achtung: Der Einbau eines Zwischenzählers rechnet sich für Privatkunden nur, wenn große Wassermengen außerhalb des Hauses verbraucht werden, z.B. bei Bewässerung eines großen Gartens, für das Befüllen von Teichen und für die Viehhaltung! Prüfen Sie daher vorher zusätzlich zur eingesparten Kanalbenutzungsgebühr, die Kosten der Installation und die Folgekosten (alle 6 Jahre Austausch des Zählers durch einen Installateur und jährliche Ablese- und Abrechnungsgebühr von 10,00 € inkl. 7 % MwSt.)

  • Für die Bereiche der Samtgemeinden Schwaförden, Kirchdorf und der Stadt Sulingen gilt:

Der Zwischenzähler ist von einem, beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) zugelassenen, Installateur einzubauen. Die Zulassung erfragen Sie bitte bei Ihrem Installateur. Das entsprechende Formular, als Nachweis für den ordnungsgemäßen Einbau, des Zählers erhalten Sie unter Download – Formulare.

  • Die Kunden aus der Samtgemeinde Siedenburg melden sich bitte direkt bei der Samtgemeindeverwaltung.