Wasserschutzgebiete

Hier kommt unser Wasser her!

In unserer Region wird das Wasser aus der Tiefe durch Brunnen gewonnen. Dort ist es weitestgehend vor Umwelteinflüssen geschützt, doch Verunreinigungen an der Oberfläche wie Öle, Chemikalien oder Düngemittel können in den Boden sickern und werden durch Regen tief in die Erde gespült.

Damit unser Trinkwasser vor diesen Einflüssen geschützt ist, gelten festgelegte Verbote und Handlungsbeschränkungen. Ein Trinkwasserschutzgebiet soll nach Maßgabe der allgemein anerkannten Regeln der Technik in sogenannte Schutzzonen (I bis III) mit unterschiedlichen Schutzbestimmungen unterteilt werden. Diese liegen rund um den Brunnen, aus dem das Trinkwasser gewonnen wird.

Die Zonen I bis III des Wasserschutzgebietes werden im Wesentlichen von der Höhe der Wasserentnahme, dem Aufbau und den Eigenschaften des Untergrundes bestimmt.

Schutzzone I (innere Zone)

Diese Zone schützt die Quelle in einem Radius von 10 Metern. Dieser Bereich wird eingezäunt und eine Grasdecke ohne Düngung, Pflanzenschutzmittel und Nutzung unterhalten. Der Brunnen wird gegen eindringendes Sickerwasser und gegen Überflutung gesichert. Jegliche Nutzung und sogar das Betreten dieser Zone ist untersagt.

Schutzzone II (mittlere Zone)

Auch bekannt als „50-Tage-Linie“, da das Grundwasser von der äußeren Grenze dieser Schutzzone mindestens 50 Tage benötigt, bis es zum Brunnen gelangt. Hier herrschen noch strengere Nutzungsauflagen, denn alles, was durch diese Zone sickert, gelangt unmittelbar in die Quelle. In dieser Zone darf nichts gebaut werden. Es dürfen auch keine Leitungen verlaufen oder Tiere weiden. Je nach Größe des unterirdischen Wasserspeichers und der Beschaffenheit des Bodens variiert auch die Größe der Schutzzone 2.

Schutzzone III (äußerste Zone)

Ist Ihnen dieses Schild schon einmal begegnet?
Hier kommt Ihr Wasser her. Es kennzeichnet die Schutzzone 3 und damit das gesamte Einzugsgebiet für die Quelle. Die Nutzung dieser Zone unterliegt strengen Auflagen, damit Verunreinigungen, z.B. durch Straßen oder Bebauung nicht in den Boden gelangen. Vor allem Chemikalien sind in dieser Zone strengstens verboten, da diese nicht von Mikroorganismen im Boden selbst abgebaut werden können.

Genaue Hinweise für die Nutzung und Bewirtschaftung dieser Flächen sind in der „Verordnung über Schutzbestimmungen in Wasserschutzgebieten (SchuVO)“ festgelegt.