Veröffentlichung Gebührenvorauskalkulation, Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung:

Gebührenvorauskalkulation, Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung:

Die Ausschuss- und Verbandsversammlung der Wasserversorgung SULINGER LAND haben in Ihren Sitzungen am 09.12.2025 die Gebührenvorauskalkulation 2026 – 2027, den Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Gemäß § 129 Abs. 2 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) wird hiermit der Beschluss über den Wirtschaftsplan und die Haushaltssatzung öffentlich bekannt gemacht.

Die Gebührenvorauskalkulation 2026 – 2027, der Wirtschaftsplan 2026, die Haushaltssatzung 2026 liegen an sieben Werktagen (außer samstags), beginnend mit dem Werktag dieser Bekanntmachung im Amtsblatt des Landkreises Diepholz, in der Verwaltung der Wasserversorgung SULINGER LAND, Nechtelsen 11, 27232 Sulingen, während der Geschäftszeiten (Mo. – Do. 08:00 – 16:00 Uhr und Fr. 08:00 – 12:00 Uhr) zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Sulingen, den 12.12.2025
gez. Andreas Geyer
Verbandsgeschäftsführer