Poolbefüllung mit einem Standrohr?

Standrohre zur Poolbefüllung werden von der Wasserversorgung nicht mehr verliehen!

Die Befüllung des Pools ist daher ausnahmslos mit einem Gartenschlauch über die Hausinstallation vorzunehmen. Das entnommene Wasser wird über Ihren Wasserzähler gemessen und abgerechnet. Die Befüllung von Pools über einen Nebenzähler ist nicht erlaubt! Bei Poolwasser handelt es sich gem. Wasserhaushaltsgesetz um Abwasser, welches der öffentlichen Kanalisation zugeführt werden muss und somit auch gebührenpflichtig ist.

Das Versickern von Poolwasser auf dem Grundstück ist nicht gestattet, da das Wasser durch den Einsatz von Zusatzstoffen chemisch verändert wurde. Das Versickern stellt somit eine Ordnungswidrigkeit gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz dar.

Vielen Dank für Ihr Verständnis!