Bekanntmachung: Jahresabschluss 2024
Prüfungsergebnis des Jahresabschlusses 2024 der Wasserversorgung SULINGER LAND
In der Verbandsversammlung vom 30. September 2025 ist der Jahresabschluss festgestellt worden. Der Jahresüberschuss ist auf neue Rechnung vorzutragen bzw. in die Gewinnrücklage einzustellen. Dem Verbandsausschuss und der Verbandsgeschäftsführung ist Entlastung erteilt.
Der Wirtschaftsprüfer Herr Mertsch von Göken, Pollak und Partner Treuhandgesellschaft mbH, Bremen hat in seinem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk festgestellt, dass nach pflichtgemäßer, am 18.08.2025 abgeschlossener Prüfung die Buchführung und der Jahresabschluss 2024 der Wasserversorgung SULINGER LAND den gesetzlichen Vorschriften und der Verbandssatzung entsprechen.
Bestätigungsvermerk (nach § 32EigVO, Niedersachsen)
Der Jahresabschluss, der Lagebericht und die Buchführung entspricht nach pflichtmäßiger Prüfung den Rechtsvorschriften. Die Verbandsgeschäftsführung erfolgt ordnungsgemäß. Die Entwicklung der Finanz- und Ertragslage, der Liquidität und der Rentabilität geben zu Beanstandungen keinen Anlass. Die Gesellschaft wird wirtschaftlich geführt.
Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Diepholz hat zu dem Prüfungsbericht 2024 keine ergänzenden Feststellungen getroffen.
Der Jahresabschluss, der Lagebericht liegen an 7 Werktagen, beginnend mit dem Tage nach der Bekanntmachung in der Verwaltung der Wasserversorgung SULINGER LAND, Nechtelsen 11, 27232 Sulingen aus und können während der Geschäftszeiten eingesehen werden.
Andreas Geyer
Verbandsgeschäftsführer